Ist der Ultraschall in der Schwangerschaft wirklich so harmlos, wie alle sagen? Die neue Strahlenschutzverordnung rückt das Thema Ultraschall in der Schwangerschaft in ein völlig neues Licht und wirft berechtigte Fragen auf!Der Grund für die Aufregung ist eine neue Strahlenschutzverordnung. Sie erlaubt Ultraschall am Fötus nur noch zur Schwangerschaftsvorsorge und bei anderen medizinischen Fragestellungen. Mit diesem Verbot soll das ungeborene Kind vor unnötigen Einwirkungen und einer nicht fachgerechten Anwendung zu kommerziellen Zwecken geschützt werden. Das bedeutet, dass sogenannte "Babyfernseh"-Angebote, bei denen Eltern ohne medizinische Indikation Ultraschallbilder ihres Babys machen lassen können, bald der Vergangenheit angehören könnten.
Ultraschall in der Schwangerschaft: Fakten im Überblick
Aspekt
Details
Zweck
Schwangerschaftsvorsorge, medizinische Diagnostik, Überwachung der Entwicklung des Fötus
Neue Strahlenschutzverordnung
Beschränkt Ultraschall auf medizinisch notwendige Anwendungen
Gründe für die Einschränkung
Schutz des Babys vor unnötigen Einwirkungen, Vermeidung nicht fachgerechter Anwendung
Mögliche Risiken
Obwohl allgemein als sicher angesehen, werden potenzielle Langzeitwirkungen diskutiert
Nutzen
Früherkennung von Komplikationen, emotionale Verbindung zu Baby, Überwachung des Wachstums
Zeitpunkt der ersten Ultraschalluntersuchung
Ab der 5. SSW (Fruchthöhle sichtbar)
Was wird untersucht?
Herzaktivität, Lage des Babys, Wachstum, Plazentalage, Fruchtwassermenge
Kostenübernahme
In Deutschland werden 3 Basis-Ultraschalluntersuchungen von den Krankenkassen übernommen.
Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen
Können auf Wunsch der Eltern oder bei medizinischer Notwendigkeit durchgeführt werden (ggf. Selbstzahlerleistung)
Alternativen zu Ultraschall
CTG (Cardiotokographie) zur Überwachung der Herzfrequenz des Babys, Tastuntersuchungen